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Wartezeiten sind unvermeidbar, wenn ein großes
Problem mehr Zeit benötigt, als planbar war.
Noch wichtiger, als einen Termin unbedingt
einzuhalten, ist uns, die Sorgen unserer Patienten erst zu nehmen. Wir
werden keine Stoppuhr mitlaufen lassen. Andere müssen dann warten, tun
dass aber in der Gewissheit, dass auch ihnen die Zeit gegeben wird, die
sie brauchen. Auch Notfälle können aufhalten.
Aus unserer Sicht vermeidbarer Verzögerungen
entstehen leider auch durch mangelnde Termindisziplin. Vereinbarte
Termine werden nicht eingehalten, auch ohne nachvollziehbare
Dringlichkeit wird unverzügliche Behandlung verlangt und eine
Terminvergabe nicht akzeptiert.
Verschreiben Sie auch Massagen und Fango?
Bei medizinischer Notwendigkeit, selbstverständlich.
Fango und Massagen sind, wie auch z.B. Krankengymnastik, manuelle
Therapie, Lymphdrainage so genannte Heilmittel.
Die Verordnung ist nur bei eindeutiger medizinischer
Notwendigkeit zulässig und hat nach den strengen Regeln des
Heilmittelkataloges zu erfolgen. Sie ist nicht möglich bei: „hat mir
immer gut getan“ … „hatte ich schon lange nicht mehr“ … „in
anderen Praxen bekommt man das immer gleich aufgeschrieben“ …
„die Krankenkasse hat gesagt, sie könnten das“…
Kann mein Kind auch zu Ihnen kommen?
Wir meinen, Kinder gehören zum Kinderarzt. Für Säuglinge
und Kleinkinder gilt das immer, bei Schulkindern sind Ausnahmen möglich.
Jugendliche sind willkommen.
Akzeptieren Sie auch Patienten aus dem Landkreis?
Falls konkrete Fragestellungen oder Probleme von
uns bearbeitet werden sollen (Diabetes-, Hochdruckeinstellung,
Lungenerkrankungen, spezielle Untersuchungen, internistische
Mitbehandlung), gern. Eine gute hausärztliche Betreuung setzt in der
Regel voraus, dass ein Patient auch im Bedarfsfall kurzfristig besucht
werden kann. Das können wir im Landkreis nicht leisten. Der Hausarzt
sollte vor Ort gewählt werden.
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