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Vorsorge ist besser als heilen - eine Binsenweisheit, dennoch wahr. Wir alle
möchten gesund bleiben. Wenn wir erkranken, soll unserer Krankheit nicht schwer
oder zumindest gut zu behandeln sein.
Soweit allgemeine Zustimmung - Weniger akzeptiert ist jedoch, dass ein
jeder für seine Gesundheit zunächst einmal selbst verantwortlich ist. Gesunde
Ernährung, Bewegung, nicht Rauchen: damit ist das wichtigste für die
Gesundheit getan.
Ein wenig Unterstützung
Bei Ihrem Bemühen um die Erhaltung Ihrer Gesundheit unterstützen wir Sie
gern mit eine medizinischen Diagnostik und Beratung.
Das Richtige tun, das Falsche oder Überflüssige unterlassen
Um es gleich zu sagen: es ist nicht wichtig, medizinischer Leistungen in
möglichst großer Zahl zu sammeln. Aber die richtige Maßnahme zur richtigen
Zeit wird Ihnen helfen. Lassen Sie sich dazu beraten. Wir sind die
Experten.
Wenn Sie gesund sind, sind die Empfehlungen, die im Umfang der Untersuchungen
für gesetzlich Versicherte sinnvoll und ausreichend. Wenn in Ihrer Familie Krankheiten wie Hochdruck oder Diabetes gehäuft
vorkommen oder sie besonderen Risiken ausgesetzt sind, können weitere
Untersuchungen sinnvoll sein.
Wer bezahlt?
Die Gesetzlichen Krankenkassen wurden als Schutz für den Krankheitsfall
eingerichtet. Es ist üblich geworden, die medizinische Versorgung schlecht zu
reden. Im Krankheitsfall genießen - allen Unkenrufen zum Trotz - gesetzlich
Versicherte in Deutschland eine Versorgung, um den uns der Rest der Welt
beneidet. Vorsorge ist zunächst Privatsache: eigentlich ist das
logisch, denn der mit Abstand beste Schutz vor Krankheit ist eine Gesunde
Lebensweise: gutes Essen, gutes Gewicht, nicht Rauchen, Bewegung und Sport. Das
alles ist in Ihrer Verantwortung und nicht Sache der Krankenkasse. Wo es
gilt, verborgenen Risiken auszuspüren, tritt die Krankenkasse ein: sie
übernimmt medizinische Vorsorgeleistungen in eine klar definierten Umfang. Der
Umfang ist in Richtlinien zur Gesundheitsuntersuchung
und Krebsfrüherkennung
exakt abgesteckt. Leistungen, die über die Richtlinien hinaus gehen,
darf der Arzt nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen. |