Hausärzte im team
Ärztehaus
Okerstraße 1
38300 Wolfenbüttel

Telefon: 05331 2383
Fax: 05331 29405

E-Mail: praxis@hiteam.de


Hausärzte im team

Dr. med. Rainer Siebenand
Innere Medizin, Ernährungsmedizin
Susanne Siebenand
Allgemeinmedizin, Geriatrische Rehabilitation
Dr. med. Katharina Koschera-Bosse
Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren
Dr. med. Geert Bülthuis
Innere Medizin, Rettungsmedizin


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Hausarztprogramme

Die Erstversorgung durch Hausärzte hat klare Vorteile

 

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten neben der etablierten hausärztlichen Versorgung eine qualitativ besonders hoch stehende hausärztliche Versorgung anzubieten. Patientinnen und Patienten, die an einem Hausarztmodell teilnehmen, haben sich für einen Hausarzt als ständigen Partner entschieden: Sie suchen bei gesundheitlichen Beschwerden nicht gleich einen Facharzt, sondern zuerst ihren Hausarzt auf.

Wir sind eingeschriebene Ärzte für alle aktiven Hausarztprogramme. 

Die Zahl der teilnehmenden Krankenkassen ändert sich schnell. Nachfolgend ist ein Zwischenstand wiedergeben 

 

Stand 31.7.2010:

LKK

Landwirtschaftliche Sozialversicherung 
Niedersachsen-Bremen 

Für Infos zu teilnehmen Kassen auf das Logo klicken

Ihre Kasse ist nicht genannt? Fragen Sie dort nach, warum Ihre Kasse ihrer gesetzlichen Verpflichtung bislang nicht nachgekommen ist.


Informationen des BMG: 

...

Die Idee 

 

Mit Hausarztmodellen werden zwei zentrale Ziele verfolgt: Die Qualität der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern und einen effizienteren Einsatz der zur Verfügung stehenden Versorgungsmittel zu gewährleisten. Hausarztmodelle stehen für eine optimal abgestimmte Vorgehensweise der an der Versorgung der Patienten beteiligten Leistungserbringer. Mit ihrer Hilfe können Fehlsteuerungen reduziert werden, die dem Patienten schaden und das Gesundheitssystem unnötig belasten. 
Die offizielle Seite des BMG mit Informationen zur Gesundheitsreform
Durch eine verbesserte Abstimmung und Beratung zwischen Haus- und Fachärzten wird die Zahl der planbaren Krankenhauseinweisungen reduziert.
Arzneimittel werden gezielter verordnet - unter Beachtung von Wirksamkeit, Preis und Menge.
Die Versorgung der Patienten erfolgt wohnort- und zeitnah.
Patienten werden, wenn notwendig, ohne Umwege an die richtigen Fachärzte weitergeleitet.

 

Qualitäts- und Servicestandards für Hausärzte

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die hausarztzentrierte Versorgung sicherzustellen und den Versicherten Hausarztmodelle anzubieten (§73b SGB V). Sie schließen zu diesem Zweck Verträge mit Hausärzten oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ab.

Hausärzte können jedoch nur dann an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, wenn sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Diese sind so gestaltet, dass einerseits eine qualitativ hochstehende Versorgung gewährleistet ist, andererseits eine flächendeckende hausarztzentrierte Versorgung realisiert werden kann.

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen "Hausarztstellen" ausschreiben und hierfür objektive Auswahlkriterien definieren. Im Mittelpunkt steht die Lotsenfunktion des Hausarztes. Er koordiniert sämtliche medizinische Behandlungen, alle Verordnungen sowie Krankenfahrten und die häusliche Krankenpflege. Neben diesen grundlegenden hausärztlichen Versorgungsfunktionen können beispielsweise folgende Qualitätsanforderungen aufgestellt werden:

Ausrichtung der hausärztlichen Behandlung an Therapieformen, deren Wirksamkeit und Nutzen durch geeignete wissenschaftliche Studien (so genannte evidenzbasierten Leitlinien) nachvollziehbar belegt ist
Verpflichtung zur Teilnahme an Qualitätszirkeln und Fortbildungsmaßnahmen (beispielsweise zu Schmerztherapien, Alterserkrankungen u.a.)
Durchführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements
Praxis-Mindestausstattung (medizinische Geräte, Datenverarbeitung)
Weitere Leistungen können von teilnehmenden Hausärzten wahlweise angeboten werden:
Erweiterung von Sondersprechstundenzeiten
Durchführung einer Eingangsuntersuchung inklusive Präventionsberatung und Impfstatus
Abstimmung mit dem Krankenhausarzt über den weiteren Verlauf eines stationären Aufenthalts

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit